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Wir machen Ihnen gerne ein induvidueles Angebot. |
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Das Kleingedruckte Wir beziehen uns auf die Österreichischen Hotelvertragsbedingungen! Durch die Zimmerbestellung des Gastes (Angebot), sowie durch die darauffolgende mündliche oder schriftliche Zusage (Annahme) des Beherbergers, das gewünschte Zimmer zur Verfügung zu stellen, wird ein Beherberbergungsvertrag abgeschlossen. Dieser Beherbergungsvertrag verpflichtet nicht nur den Gastwirt zur Bereitstellung des Zimmers, sondern auch den Gast zur Einhaltung seiner Zusage, das Zimmer in Anspruch zu nehmen. Wird nun seitens des Gastes dieser Beherbergungsvertrag |
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