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Wir machen Ihnen gerne ein induvidueles Angebot.


 





Das Kleingedruckte

Wir beziehen uns auf die Österreichischen Hotelvertragsbedingungen!
Durch die Zimmerbestellung des Gastes (Angebot), sowie durch die darauffolgende
mündliche oder schriftliche Zusage (Annahme) des Beherbergers,
das gewünschte Zimmer zur Verfügung zu stellen,
wird ein Beherberbergungsvertrag abgeschlossen.
Dieser Beherbergungsvertrag verpflichtet nicht nur den
Gastwirt zur Bereitstellung des Zimmers, sondern auch den Gast zur
Einhaltung seiner Zusage, das Zimmer in Anspruch zu nehmen.

Wird nun seitens des Gastes dieser Beherbergungsvertrag
wegen "persönlichen Gründen" einseitig storniert,
so muß dieser das vereinbarte Entgelt trotzdem leisten bzw.
den Nichterfüllungsschaden bezahlen.
Garantiert wird die Reservierung durch eine Anzahlung
in der Höhe von EURO 150,00 pro Person und Woche,
sowie einer schriflichen Bestätigung seitens des Beherbergers über den Erhalt dieser Anzahlung.


Die Österreichischen Hotelvertragsbedingungen (ÖHVB)
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